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ENEV 2009 + EE WärmeG

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ENEV 2009
Erneuerbare Energien Wärmegesetz - EE WärmeG

Was hat es mit diesen beiden Gesetzen auf sich,
was bedeuten sie für Sie als Bauherren für einen geplanten Neu- oder Umbau?

Ursprünglich sollten die Novelierung der ENEV mit einer Verschärfung der zu erreichenden Werte für den Primärenergiebedarf und die Qualität der Gebäudehülle um je 30% und das
EE WärmeG zeitgleich am 01.01.09 in Kraft treten.
Allein das EEWärmeGesetz gilt aber ab 01.01.09, da infolge vieler Einsprüche verschiedener Verbände im Laufe des Gesetzesverfahrens sich das Inkrafttreten der neuen ENEV auf den 01.10.09 verschoben hat.



Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EE WärmeG)

Gültig ab 01.01.2009,
muss nur für Neubauten angewendet werden.
Beschreibt die Pflicht ab einer geplanten Nutzfläche von 50 qm erneuerbare Energien einzusetzen oder bei Nichteinsatz Ersatzmaßnahmen durch eine entsprechende energetische Aufwertung der Gebäudehülle vorzunehmen.
Der Anschluß an ein BHKW (Blockheizkraftwerk) oder an ein Fernwärmenetz gelten ebenfalls als adäqute Ersatzmaßnahmen.
Unter erneubaren Energien werden Umweltenergien wie z.B. Wärmepumpen gezählt, die Nutzung von Biomasse oder aber natürlich auch die Solarenergienutzung.
Für jede Energieart werden Mindestwerte vorgegeben, wobei die Anwendung der Solarenergie normalerweise am einfachsten und kostengünstigsten zu realisieren ist.

Fördermittel sind im jeweiligen Landesrecht definiert.

Solange die oben erwähnte Novelierung - Verschärfung der ENEV noch nicht in Kraft gesetzt wird, könnte die Ersatzmaßnahme in Form einer Aufrüstung der Gebäudehülle noch relativ einfach und kostengünstig umgesetzt werden.

Wichtig zu erwähnen:
Der Gesetzgeber hat eine Nachweispflicht formuliert, die max. 3 Monate nach Fertigstellung bei den Behörden vorliegen muss.
Die entsprechenden Rechnungen sollte man mind. 5 Jahre aufheben.
Behördliche Stichproben sind möglich, es gibt eine Zutrittspflicht.
Bei Verletzung dieses Gesetzes kann ein Bußgeld bis 50.000.- Euro verhängt werden.




ENEV 2009

Gültig ab 01.10.2009.
Im Gegensatz zum EE WärmeG gilt die ENEV sowohl für den Neubau als auch für den Bestand.
Die geplante Novelierung der geltenden Vorschrift beschreibt eine Verschärfung um ca. 30% und erreicht damit für Neubauten annähernd den sogenannten KfW 60 Standard.
In einem nächsten Schritt sollen diese Werte 2012 abermals um 30% verschärft werden.
Tendenziell zeigen diese angestrebten Ziele die steigende Bedeutung der Haustechnik (eine adäquate Qualitätssteigerung der Gebäudehülle stößt an physikalische und bautechnische Grenzen) und der genauen Planung. Dabei kommt der Einzelermittlung der sogenannten Wärmebrücken eine große Bedeutung zu. Die bisherigen Berechnungen auf Grundlage von pauschalisierten Wärmebrückenkoeffizienten würden dazu im Vergleich viele Projekte rechnerisch scheitern lassen.
Der Planungsaufwand in Hinblick auf eine wirtschaftliche Bauweise erhöht sich.